Was ist ein Patent eigentlich? – Wir erklären Ihnen was der Begriff "Patent" bedeutet und für was ein Patent überhaupt verwendet wird.
Ein "Patent" ist ein gewerbliches Schutzrecht. Dieses beantragen bspw. Firmen die für den Bereich »Pharmaindustrie« zuständig sind; durch ein Patent können Sie Ihre neue medizinische Erfindung für maximal 20 Jahre schützen ››› in dieser Zeit wird die Erfindung unter anderem vor Nachahmung durch andere Pharmakonzerne geschützt.
Konzerne wie »Coca Cola« können ihre Erfindung - in diesem Fall die „Coca Cola“ - durchaus länger schützen als bspw. Pharmakonzerne einen neu entwickelten Hustensaft schützen können.
Die Geheimhaltung von Rezepten wie bspw. das von »Coca Cola« oder auch von „Nutella“ der Marke »Ferrero« ist im Gegensatz zu einem Hustensaft sowieso etwas anderes, da es sich bei solchen Marken-Rezepten um ganz besondere Rezepte handelt.
Zurück zum Patent; im Nachfolgenden finden Sie verschiedene Punkte („•“) auf, die weitere - dennoch sehr wichtige - Voraussetzung und Informationen über den Antrag eines Patentes nennen / beschreiben:
• Voraussetzungen:
1. Neuheit der Erfindung: Das heißt, dass die Erfindung neu und erfinderisch sein sollte, den alles was in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. präsentiert worden ist, gilt gemäß PatG als ”Stand der Technik“. Der § 3 Abs. 1 des PatG meint damit folgende "Zulänglichkeiten für die Öffentlichkeit": Wurde die Erfindung der Öffentlichkeit mündlich, schriftlich oder anderweitig vor der Beantragung eines Patents vorgestellt, so gilt diese als ”Stand der Technik“.
2. Erfinderisch: Die Erfindung sollte etwas sein, was es so noch nicht gab; damit ist zum Beispiel die Erfindung einer neuen - evtl. für den Menschen nützlichen - chemischen Erfindung, eines Kosmetikartikels wie bspw. außergewöhnliches Shampoo, Spielzeug oder aber auch Arzneimittel gemeint; bei Arzneimitteln sollte jedoch die Herstell- sowie Anwendbarkeit des Produktes sichergestellt werden.
• Schutzdauer: Eine Erfindung - für die ein Patent beantragt wurde - kann gemäß § 16 PatG für maximal 20 Jahre geschützt werden.
ABER ACHTUNG: Ein Patent kann schon vorher enden, wenn es (1) für nichtig erklärt oder (2) von demjenigen, der es beantragt hat, nicht mehr bezahlt wird. Zudem wird es enden, wenn (3) der Erfinder auf den weiteren Schutz seiner Erfindung/en durch ein Patent verzichtet.
• Budget: Je nachdem wie lange und wo die Erfindung durch ein Patent geschützt werden soll, muss der Erfinder schon etwas tiefer in die Tasche greifen; die Erfindung kann (1) durch ein nationales, (2) durch ein internationales oder (3) durch ein weltweites Patent geschützt werden.
1. Nationales Patent: Ein nationales Patent kann man beim »Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)« beantragen. Dort werden folgende Leistungen verrechnet: a) Patent; 40,00€ — b) Rechercheantragsgebühr; 300,00€ — c) Prüfungsgebühr in Höhe von 150,00€.
2. Internationales bzw. weltweites Patent: Die Gebühren für ein internationales bzw. weltweites Patent können im Gegensatz zu einem nationalen deutlich höher ausfallen; die Kosten können mehr als 4.500€ betragen. Aufgrund dessen sollte sich der Schutz der Erfindung durch ein Patent auf jeden Fall lohnen!
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